Laut §41 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind Anlieger öffentlicher Straßen zur Räumung von Gehwegen verpflichtet. Sollten die Anlieger dieser Pflicht nicht nachkommen und aufgrund dessen Personen zu Schaden kommen, kann dies schwerwiegende Folgen haben.

Um diesem Problem aus dem Weg zu gehen, bieten wir Ihnen die Räumung aller Gehwege, Zufahrten und sonstiger Flächen auf Ihren Grundstücken an.
Dies erledigen wir für Sie zuverlässig und sicher, so dass Sie sich keine Sorgen um die Räumpflicht machen müssen.

Unsere Leistungen:

  • Räumen von:
    • Gehwegen
    • Zufahrten
    • Tiefgarageneinfahrten
  • Streuen von Salz und Splitt
  • Entfernen des Streugutes